Schulsozialarbeit

Zielsetzung

Das Ziel von Schulsozialarbeit ist nicht mehr, aber auch nicht weniger das, was die Landesverfassung formuliert:

„Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.“

Landesverfassung Baden-Würrtemberg, Artikel 1, Absatz 1

Das Zusammenleben in unserem Land kann nur funktionieren, wenn sich jeder in die ihn umgebende Gemeinschaft einfügt. Und das auf Grundlage von einem gemeinsamen Werte- und Normenfundament. Unserer Bundes- und Landesverfassung. Das müssen auch unsere Schüler und Schülerinnen lernen.

Dieses Zitat aus der Landesverfassung unseres Bundeslandes zeigt, dass der Mensch eine Berufung hat. Diese Berufung kommt von höherer Stelle und somit nicht vom einzelnen Menschen selbst. Der Mensch ist nicht nur sich selbst verantwortlich, wie auch schon die Präambel unseres Grundgesetzes betont.

Sie sollen lernen: Ich habe die Freiheit die Gaben die mir (auch wiederum von höherer Stelle) gegeben sind zu entfalten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass ich beim Ausüben meiner Gaben nicht nur mein eigenes Wohl, sondern auch das Wohl der anderen zum Ziel habe. Dabei sollen sich die Schüler an das Sittengesetz halten, das besagt: „Alles was ihr von den anderen erwartet, dass sie es euch tun sollen, das tut auch für sie.“

Natürlich ist dieses Ziel in seiner letzten Konsequenz für den Menschen sehr hoch gesteckt. Dennoch, fordert uns die Landesverfassung auf, diese sogenannte „goldene Regel“ zu erfüllen.

Diesem sozialen Bildungsziel der Landesverfassung sind alle pädagogischen Akteure an der Michael-von-Jung-Schule und somit auch die Schulsozialarbeit verpflichtet.

Mit welchen Mitteln erreicht die Schulsozialarbeit nun dieses Ziel?

Hier ein paar Beispiele:

Niedrigschwellige Angebote der Schulsozialarbeit im Freizeitbereich

Öffnung und Betreuung des Schülertreffs in den Vormittagspausen und der Mittagspause

Bildung und Begleitung eines Schülertreffteams, das der Schulsozialarbeit assistiert.

Streitschlichterausbildung und –begleitung (Konfliktlotsenprogramm)

In Klassen die wollen können bis zu 5 Schüler und Schülerinnen als Konfliktlotsen von der Schulsozialarbeit ausgebildet werden. Das Konfliktlotsenteam trifft sich mit der Schulsozialarbeit ca. alle 2 Wochen zur Besprechung von aktuellen Fragen.

Betreiben einer Konfliktregelungsstelle

Die Schüler und Schülerinnen können bei Konflikten die Schulsozialarbeit als Vermittlungsstelle hinzuziehen.

Mitwirkung an den Kennenlerntagen in Klasse 5

Kooperative Gruppenspiele, Wertevermittlung, Teambuilding

Betreuung des Trainingsraumes

Immer Freitags betreut die Schulsozialarbeit den Trainingsraum, um Schülern und Schülerinnen zu helfen bei störendem Verhalten sich besser regulieren zu können

+++ Info +++ Ferienbetreuung für Grundschüler +++ Info +++

Die Schulsozialarbeit ist zudem die Koordinierungsstelle für die Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Kirchdorf.

Seit dem Schuljahr 2012/13 gibt es sie jedes Jahr für Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 4 der Michael-von-Jung-Schule.

Dabei sind folgende Eckdaten wichtig:

  1. Das Angebot ist freiwillig und kostenpflichtig
  2. Die Zahl der Betreuungstage variiert aufgrund der Feiertage jedes Jahr (ca. 30 bis 39 Tage)
  3. An den Betreuungstagen findet sie von 7.30 bis 13.30 Uhr statt
  4. Die Veröffentlichung der Anmeldeformulare erfolgt über das Rathaus Kirchdorf im Gemeindeblatt
  5. Die Anmeldeformulare werden zudem in den Vorschulen der Kitas und in Klasse 1 bis 3 verteilt.
  6. Die Anmeldung erfolgt aufgrund der Planungssicherheit verbindlich für 1 Jahr
  7. Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei weiteren Fragen bitte melden beim Schulsozialarbeiter

Dietmar Bauer
Whatsapp: 0172 614 7327
schule.kirchdorf@web.de

Copyright 2024